Unsere Krankenfahrten erleichtern Ihnen die problemlose Anfahrt zum Arzt oder in ein Krankenhaus. Bei ihrer Krankenkasse können Sie hierzu speziell eine Genehmigung beantragen, die Sie unserem Taxifahrern vorzeigen. Wir fahren Sie dann bequem zur ärztlichen Versorgung und klären die Zahlung direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Als Krankenfahrten gelten folgende Fahrten:
Diese Beförderungen beantragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse!
Für Fahrten zur stationären Behandlung oder stationärer Entlassung bedarf es keiner Genehmigung Ihrer Kasse, sondern lediglich einer Transportanweisung des Krankenhauses.
Privatversichert? - Kein Problem!
Sie bekommen von uns monatlich bzw. am Ende der Behandlung eine Rechnung und können diese dann mit Ihren zuständigen Stellen abrechnen. In zweifacher oder dreifacher Ausfertigung – Kein Problem.
Unfallkasse, Berufsgenossenschaft
Hierzu benötigen Sie nur den Krankentransportschein. Sie brauchen keine
Genehmigung des Kostenträgers und eine Zuzahlung muss auch nicht geleistet werden.